Hygiene

Mund- und Gesichtsschutz

Desinfektionsmittel und Spender

Einmalhandschuhe und Schutzkleidung

Temperaturmessung

Hygiene im Untericht

In Zeiten des Covid-19-Virus steht die Hygiene im Vordergrund zum Schutz von Mitarbeiter/-innen (bzw. Schülerinnen und Schüler) vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus.

Bund und Länder haben per Verordnungen beschlossen, dass jedes Unternehmen, Schule oder Universität in Deutschland auch auf Grundlage einer betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen muss.

Im Rahmen der Infektionsschutzgrundsätze und nachfolgenden Hygieneregeln bieten wir Ihnen die passenden Produkte.

Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicherzustellen. In Fällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, müssen Mund-Nasen-Bedeckungen verwendet werden.

Weiterhin gilt im Rahmen der Arbeitsplatzgestaltung sowie des betrieblichen Umfeldes eine ausreichende Handhygiene.

Dies setzt voraus, dass alle Personen bei Betreten die Hände desinfizieren bzw. waschen müssen. Dabei sind geeignete Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsspender vorzuhalten und zu verwenden. Im Rahmen des experimentellen Schulunterrichts sind auch Desinfektionsmittel für Oberflächen zu verwenden (beispielsweise beim Arbeiten mit biologischen oder chemischen Modell, die durch Schülerhände weitergegeben werden). Gemäß Verordnung ist in bestimmten Bundesländern die Weitergabe von Gegenständen im Unterricht nicht zulässig, sofern sie nach Benutzung nicht desinfiziert werden (können).

In Schulen gilt weiterhin, dass in Gemeinschafts- und Pausenräumen ausreichend Händedesinfektionsmittel und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen sind. 

Zuletzt sind zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen, um ein Gefährdung durch Aerosolen in Räumen zu reduzieren. So sind alle Räumlichkeiten ausreichend zu belüften.